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Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn kann damit nicht verbunden sein. Die Vervielfältigung ohne Genehmigung ist untersagt.
Probleme mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Was tun?
Spätestens seitdem in der gesetzlichen Rentenversicherung die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die sogenannten Erwerbsminderungsrenten abgelöst worden sind, wurde vielen Versicherten klar, dass sie privat versorgen müssen. Es wurde bewusst, dass das Risiko, berufsunfähig zu sein, zum wirtschaftlichen Ruin führen kann. Viele Menschen fassen daher den sinnvollen Entschluss, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUR) abzuschließen. Diese soll dann vom Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit (BU) bis zum Erreichen der Altersgrenze durch die Zahlung einer Rente die Einnahmeverluste kompensieren, die durch die Aufgabe des Berufes entstanden sind.

Was ist beim Abschluss zu beachten:

Welche Art der Versicherung?

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in vielfältigen Formen angeboten. Die am weitest verbreiteten sind die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, bei der die BU-Rente als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung besteht, also an diese gekoppelt ist.

Seit einigen Jahren werden aber auch fast von allen Anbietern separate Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten.

Durch die Möglichkeit, auch eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist eine preisgünstigere und flexiblere Möglichkeit geschaffen als die Aufnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Lebensversicherung. Diese Kombinationen haben den Nachteil, dass der Gesamtbeitrag meist sehr hoch sein muss, um überhaupt eine sinnvolle Versicherung zu ermöglichen. Kommt es dann im Laufe der Versicherungszeit zu finanziellen Engpässen, besteht die Gefahr, dass auch der BU-Schutz nicht mehr bezahlt werden kann, da die Gesamtbeiträge zu hoch sind.

Dieses Problem ist bei einer Einzelberufsunfähigkeitsversicherung leichter zu lösen, da die Beiträge von vorne herein immer geringer sind.

Wo abschließen?

Natürlich stellt sich die Frage, bei welcher Versicherung abgeschlossen werden soll. Hierzu können hier keine Empfehlungen gegeben werden. Einschlägige Verbrauchermagazine geben hier sinnvolle Ratschläge.

Eine weitere grundsätzliche Frage ist, ob bei einem Versicherungsvertreter oder einem Makler abgeschlossen werden soll. Makler oder Mehrfachagenten brüsten sich häufig damit, dass sie nur die besten Versicherungen anbieten und das Beste für den Kunden aussuchen. Ob dies wirklich so ist, kann vom Kunden jedoch nicht überprüft werden. Der Kunde muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er dann, wenn er einen Maklerauftrag erteilt, seine Angelegenheit in fremde Hände gibt. Der Makler ist nämlich Vertreter des Kunden. Im Verhältnis zur Versicherung heißt das, dass bei Problemen Fehler des Maklers dem Kunden und nicht der Versicherung zugerechnet werden können.

Ganz anders ist dies beim Versicherungsvertreter. Dieser ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes "Auge und Ohr" der Versicherungsgesellschaft. Was ihm also bei Abschluss des Vertrages mitgeteilt wird, gilt als der Versicherungsgesellschaft zugegangen. Dies ist insbesondere bei Problem mit den sogenannten Gesundheitsfragen, die unten weiter erörtert werden, bedeutsam. Der Nachteil des Versicherungsvertreters besteht darin, dass er nur eine Versicherungsgesellschaft vertreten darf.

Was ist beim Verkaufsgespräch zu beachten?

Sinnvoll ist es, wenn bei dem Verkaufsgespräch mit dem Vertreter oder dem Makler noch eine weiter Person zugegen ist, die eventuell als Zeuge über den Inhalt des Gespräches berichten kann. Es empfiehlt sich weiter, Notizen zu fertigen und diese gegebenenfalls vom Vertreter oder Makler gegenzeichnen zu lassen.

Ein weiterer kleiner Vorteil zwischen Versicherungsagent und Makler besteht darin, dass der Versicherungsnehmer den Gerichtsstand des Sitzes des Vertreters wählen kann, der in der Regel in der Nähe des Versicherungsnehmers ansässig sein wird. Bei Makler hingegen muss die Versicherung dort verklagt werden, wo sie ihren Sitz hat. Auch die kann problematisch sein.

Beim Abschluss ist weiterhin darauf zu achten, dass eine Rentenhöhe gewählt wird, die auch tatsächlich den Bedarf deckt. So ist es wenig sinnvoll nur eine Rente von € 300,- abzuschließen, wenn man ein Nettoeinkommen von € 1.500,- hat. Hier sollten es dann mindestens € 1.000,- werden.

Das Hauptproblem und der Grund für viele Streitigkeiten vor Gericht ist jedoch das falsche Ausfüllen der sogenannten Gesundheitsfragen. Makler und Vertreter verdienen ja bekanntermaßen am Abschluss. Häufig werden daher Vorerkrankungen der Kunden oder bestehende Gesundheitsbeeinträchtigungen, auf welche von den Kunden hingewiesen wird, verharmlost. Es wird der Eindruck erweckt, die Versicherung würde sich nur für Erkrankungen, Unfälle oder Arztbesuche interessieren, die aus Sicht des Kunden sein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert haben oder Ausdruck eines solchen verschlechterten Gesundheitszustandes sind. Dies kann böse Folgen haben.

Im Schadensfall lässt sich die Versicherung die Krankenakten von sämtlichen Ärzten, bei den der Versicherungsnehmer in Behandlung war, vorlegen oder lässt sich Berichte geben. Gelegentlich wird auch bei der Krankenversicherung nachgefragt. Hierzu ist die Versicherung berechtigt.

Werden dann Widersprüche oder Unstimmigkeiten zwischen den Gesundheitsfragen und den Arztunterlagen festgestellt, kann sich die Versicherung darauf berufen, dass sog. Obliegenheiten verletzt worden. Je nachdem wie lange die Antragsaufnahme, also der Vertragsabschluss zurück liegt und wie stark der Widerspruch zwischen dem im Antragsformular angegebenen Gesundheitszustand und dem ärztlich dokumentierten Gesundheitszustand ist, wird dann entweder vom der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt.

Der Unterschied zwischen den Beiden besteht darin, dass der Rücktritt in der Regel bedingungsgemäß auf 3 - 4 Jahre nach Versicherungsbeginn begrenzt ist. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hingegen ist unbegrenzt möglich.

Will die Versicherung vom Versicherungsvertrags zurücktreten, so muss sie dies innerhalb eines Monats, nachdem hier die Gründe für diesen Rücktritt bekannt geworden sind, erklären. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat sie nachdem ihr die angebliche Täuschung bekannt geworden ist, ein Jahr Zeit, diese zu erklären,

Es ist bei der Antragsaufnahme also darauf zu achten, dass sämtliche Gesundheitsfragen genauesten und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Es ist nicht sinnvoll, den Beteuerungen von Vertretern oder Maklern glauben zu schenken, dass es nur auf wirklich schlimme Krankheiten ankomme oder dass man einen "guten Draht" zur Versicherung habe. Weder die Vertreter und Makler noch der Kunde sind in der Lage, die versicherungsmedizinischen Gründe, die den Fragen zugrunde liegen, zu durchschauen.

Deshalb ist es außerdem ratsam, über den Inhalt des Gespräches ein Protokoll zu fertigen und mindestens eine Person als Zeuge beim Gespräch teilhaben zulassen.


Was ist im Schadensfall zu tun?

Den Schadensfall muss der Versicherungsnehmer möglichst umgehend melden. Viele Versicherungen zahlen von Beginn des Monats an, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherungsnehmer muss sämtliche Angaben machen, welche die Versicherung bedingungsgemäß verlangt, um den Eintritt des Leistungsfalls prüfen zu können.

Hat sich die Versicherung auf ihre Leistungsfreiheit berufen, ist zu beachten, dass sie § 12 Abs. 3 VVG leistungsfrei ist, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten Klage erhoben wird. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Erklärung der Versicherung, dass sie nicht leisten wird, verbunden mit einer Belehrung über die Folgen der Versäumung der 6-Monatsfrist. Zu beachten ist, dass dies eine Ausschlussfrist ist. Wird nicht innerhalb dieser Frist geklagt, so der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage, in den Genuss seiner Versicherungsleistung zu kommen.

Es hilft auch nichts, beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen oder einer sonstigen Stelle eine Beschwerde einzureichen. Der Ablauf der Frist wird nur durch die Erhebung einer Klage unterbrochen.

Hier sollte schnellstens ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.

Zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente, so ist zu beachten, dass der Beruf nicht weiter ausgeübt werden darf. Wer also nebenbei, "schwarz" oder sonstwie neben der Versicherungsleistung noch Arbeitsentgelte erzielt, läuft Gefahr, dass die Versicherung sich darauf beruft, dass Berufsunfähigkeit gar nicht vorliegt und die Zahlung einstellt. Deshalb ist es wichtig, Versicherungssummen, bzw. Rentenhöhen abzuschließen, die ein weiterleben aufgrund dieser Zahlung ermöglichen.


Karger
- Rechtsanwalt -