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Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn kann damit nicht verbunden sein. Die Vervielfältigung ohne Genehmigung ist untersagt.
Leider kommen Sie zu spät, um von der Steueramnestie 2004/2005 noch zu profitieren. Die Frist zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen ist am 31. März 2005 abgelaufen. Wer nun sein steuerliches Gewissen erleichtern will, der muss auf die bewährte "Selbstanzeige" zurückgreifen. Die Erwartungen des Staates zur Steueramnestie haben sich nicht im Ansatz erfüllt, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, für eine berechenbare Steuerpolitik für das zurückgekehrte Geld zu sorgen. Erst jetzt dämmert es ihm, dass eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (im Gespräch sind 25%) eine sinnvolle Regelung sein könnte. Hätte der Gesetzgeber - wie im ersten Entwurf im Sommer 2003 vorgesehen - die Steueramnestie mit einer solchen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte verknüpft, dann wäre die Amnestie nach Ansicht zahlreicher Experten wesentlich erfolgreicher gewesen.
Begnadigung?
Eine Begnadigung in Steuerstrafsachen gibt es praktisch nicht! Der letzte mir bekannte Fall liegt etwa 250 Jahre zurück und stammt von Friedrich II., König von Preußen (mehr bekannt unter Friedrich der Große):
Randverfügung Friedrichs II. auf dem Gesuch eines wegen Zollhinterziehung verurteilten Kaufmannes, der unter Berufung auf die Milde des biblischen Königs David um Erlassung der Strafe gebeten hatte:
"Der König David hat nie mit Contrebandiers zu thun gehabt, und also hat der Herr Patron seine Bibellecture hier sehr unnütz angebracht; weil er mir aber die Ehre erwiesen hat, Mich mit dem König David zu vergleichen, so Kann man den Schlingel laufen lassen. Kommt er wieder, so marschirt er mit sammt seinem König David nach Spandau."
Aus: Friedrich II. Wonach er sich zu richten hat - Urteile und Verfügung, Eulenspiegel Verlag Berlin
Martin Stirnweiß
- Rechtsanwalt -
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