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Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn kann damit nicht verbunden sein. Die Vervielfältigung ohne Genehmigung ist untersagt.
In mehreren Entscheidungen hatte der BGH am 14.06.2004 geschädigte Anleger aufatmen lassen:
Es wurden die Rechte des Kreditnehmers gegenüber den Banken in verschiedenen Fallgestaltungen gestärkt. Ein sinnvolles Vorgehen gegen die Bank kann sich damit in folgenden Fällen ergeben:
a) wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (heute § 355 BGB), muß sich die Bank alle Einwendungen entgegenhalten lassen, die der Anleger gegen die Fondsverantwortlichen hat;
b) das Geschäft wurde in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers geschlossen oder auch nur angebahnt, so dass die Vorschriften des alten Haustürwiderrufsgesetzes (heute § 312 BGB) gelten, mit der Folge, dass meist auch heute noch der Widerruf erklärt werden kann, da zwar häufig nach dem Verbraucherkreditgesetz, nicht aber nach dieser strengen Vorschrift über das Widerrufsrecht schriftlich belehrt wurde (mit Unterschrift des Verbrauchers unter der Widerrufsbelehrung - eine solche Widerrufsbelehrung wurde von den Banken oft genug nicht vorgesehen);
c) das Vertragswerk kam unter Bevollmächtigung eines Treuhänders zustande, der hierzu gar nicht berechtigt war, die Verträge können wegen Verstößen gegen Vorschriften des Rechtsberatungsgesetz nichtig sein;
d) die finanzierende Bank hatte nicht hinreichend über die maßgeblichen Kreditkonditionen belehrt, beispielsweise die Kosten für eine zur Tilgung eingesetzte Lebensversicherung nicht angegeben.
In diesen Fällen müssen natürlich die richtigen Weichen gestellt werden, um dann die Folge, nämlich die Befreiung von den Schulden zu erreichen. Die Anteile müssen dann an die Bank abgetreten werden. Es ist sogar denkbar, dass der Anleger einen Teil des als Verloren geglaubten Geldes zurückerhält. Die zur Finanzierung der Anteile häufig verwendeten Lebensversicherungen kann der Anleger dann zurück übertragen bekommen.
Jedenfalls die Ausführungen zu den verbundenen Geschäften lassen auch diejenigen hoffen, die eine überteuerte Wohnung gekauft haben, die sie jetzt nicht einmal sinnvoll vermieten können. Bisher war der BGH hier sehr zurückhaltend gewesen.
Wegen der nunmehr günstigeren Rechtslage ist es mittlerweile auch sinnvoll, sich außergerichtlich mit den Banken zu einigen. Dies spart Kosten und senkt das Risiko gerade derer, die keine Rechtsschutzversicherung unterhalten, vor noch höheren Kosten.
Wegen der drohenden Verjährung von Ansprüchen, können diejenigen, die sich nicht mit ihrem Schicksal abfinden wollen, schnellstens den Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen, um noch in diesem Jahr die richtigen Schritte einleiten zu können.
Karger
- Rechtsanwalt -
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