|
|
Copyright © 2001-2010 Stirnweiß, Stege & Coll. All rights reserved.
|
|
|
|
Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn kann damit nicht verbunden sein. Die Vervielfältigung ohne Genehmigung ist untersagt.
Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Mieter und Kaufinteressenten seit dem 01.07.2008 das Recht, sich einen Gebäudeenergieausweis vorlegen zu lassen. Der Gebäudeenergieausweis wird damit aber nicht automatisch für den gesamten Gebäudebestand verbindlich: Lediglich beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung von Wohngebäuden, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, ist der Gebäudeenergieausweis seit 1. Juli 2008 Pflicht, für Neubauten gilt dies bereits seit 2002. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel erst ab 1. Januar 2009 vorlegen. Aber Achtung ! Ordnungswidrig handeln beispielsweise Eigentümer, die den Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern gar nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen. Ab dem 01.10.2008 benötigten dann Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreichten zwingend den Bedarfsausweis. Für alle anderen bleibt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis erhalten. Haus & Grund rät dazu, sich einen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen. Dieser gibt zwar lediglich den benutzerabhängigen Energieverbrauch bei Heizung und Wasser an, berücksichtige bereits umgesetzte Energieeinsparmaßnahmen aber wesentlich besser, zudem sei er in den meisten Fällen günstiger zu erhalten. Dagegen empfiehlt der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) den Bedarfsausweis, weil für dessen Erstellung der Fachmann den energetischen Zustands des Gebäudes berechnet, daneben die Energie, welche für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung anfällt. So kann der Fachmann gezielt Schwachstellen erkennen und auf fundierter Basis Empfehlungen für eine Modernisierung geben. Neben Ingenieuren und Architekten sind die Gebäudeenergieberater des Handwerks zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Die Broschüre "Energieausweise für Gebäude - nach EnEV 2007" ist ab dem 1.Juli auf der Internetseite des Bundesbauministeriums abrufbar. (http://www.bmvbs.de).
Frank Stege, geb. Kvaic
- Rechtsanwalt -
|
|
|