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Wettbewerbsrecht, betreut durch RA Stirnweiß
Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im engeren Sinne, wie auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen. Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, Mitbewerber und Kunden vor unlauterem Verhalten am Markt zu schützen, während Wettbewerbsbeschränkungen die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und den Wettbewerb selbst als eigenständiges Regulativ schützen sollen.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat jüngst eine grundlegende Reform erfahren. Es dient dem Schutz der Mitbewerber, sowie nunmehr ausdrücklich auch der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer. Zugleich soll es das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb sicherstellen. Grundsatz ist und bleibt, daß unlautere Wettbewerbshandlungen unzulässig sind.
Das Wettbewerbsrecht ist zu einem guten Teil "Werberecht". Jede Form von Präsentation eines Unternehmens oder Produktes ist der Beurteilung durch das Wettbewerbsrecht unterworfen. Aber auch viele andere Bereiche des Wirtschaftslebens werden durch das Wettbewerbsrecht geregelt, wie z.B. die Gewinnung von Mitarbeitern oder die Preispolitik eines Unternehmens.
Anwaltliche Hilfe im Wettbewerbsrecht umfasst die Beratung in allen Bereichen der unternehmens- und produktbezogenen Werbung, sei es die eigene oder die der Marktteilnehmer. Weiter die Betreibung der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
- 28.02.2005: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln darf die Telekom AG Kunden mit einem Telekom-Anschluss nicht ohne vorheriges Einverständnis anrufen und für eine Erweiterung der Geschäftsverbindung werben. Mit seinem Urteil wies das Gericht die Berufung der Telekom gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn zurück. In dem Verfahren wurde auf Unterlassung der Telefonwerbung durch die Telekom geklagt.
- LG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2005, AZ: 2 a O 113/05: Ein in Österreich ansässiges Unternehmen kann von einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei Namensgleichheit nicht ohne Weiteres die Löschung einer ".at-Domain" verlangen.
Das nachstehende Schlagwortverzeichnis soll Ihnen einen Überblick über mögliche Fallkomplexe verschaffen, die typischerweise dem Thema Wettbewerbsrecht zuzuordnen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Abmahnkosten
Abmahnung
Abmahnverein
Abschlußschreiben
Abschlußverfahren
Absolute Person der Zeitgeschichte
Abwehranspruch
Abwerbung
Alles-oder-nichts-Prinzip
Amtliches Werk
Anlocken
Aufhebungsverfahren
Ausspannen
Ausübender Künstler
Ausverkauf
Bearbeitung
Begehungsgefahr
Behinderung
Beseitigungsanspruch
bezugnehmende Werbung
Bildende Kunst
Computerprogramm
Darstellung wissenschaftlicher Art
Darstellung technischer Art
Domain-Adresse
Eigenart
Entstellung
Erschöpfung
Erstbegehungsgefahr
Erstmitteilung
Filmwerk
Gegendarstellung
Gegendarstellungsverlangen
GEMA-Vermutung
Geschäftliche Bezeichnung
Geschmacksmuster
Heilmittelwerbegesetz
Herkunftstäuschung
Interessenkollision
Internetdomain
Irreführung
Kerntheorie
Konkurrenzklausel
Leistungsschutz
Lichtbild
Lichtbildwerk
Lizenzvertrag
Marke
Markenanmeldung
Markengesetz
Markenschutz
Markenverletzung
Markenbeobachtungspflicht
Marktstörung
Mehrfachverfolgung
Miturheber
Musikwerk
Nebenrechte
Nutzungsrecht
Nutzungsrechtübertragung
Option
Pantomime
Parodie
Preisempfehlung
Preisverschleierung
Pressemäßige Sorgfalt
Psychischer Kaufzwang
Rabattgesetz
Recht am eigenen Bild
Rechtsberatungsgesetz
Relative Person der Zeitgeschichte
Sammelwerk
Schadensersatz
Schmähkritik
Schöpfung
Schutzschrift
Sonderpreis
Sprachwerk
Tatsachenbehauptung
Titelschutzanzeige
Tonträger
Unterlassung
Unterwerfungserklärung
Urheberpersönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Vergleichende Werbung
Verjährung
Verlagsvertrag
Vernichtung
Veröffentlichung
Vertragsstrafe
Verwandte Schutzrechte
Verwertungsgesellschaft
Verwertungsrecht
Verwirkung
Waffengleichheit
Wahrnehmungsgesellschaft
Warenähnlichkeit
Werbeaktionen
Werbegeschenk
Werktitel
Wertneutrale Vorschriften
Wettbewerbsverhältnis
Wiederholungsgefahr
Wirtschaftsprüfervorbehalt
Zeichenähnlichkeit
Zugabeverordnung
Zweckübertragungslehre
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