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Reiserecht, betreut durch RA Dr. Otter
Es ist bekannt, daß die Deutschen Weltmeister im Verreisen sind. Und wer eine Reise tut, hat auch eine Menge zu erzählen. Leider aber nicht immer nur Positives.
Hier hilft das Reiserecht, dessen Vorschriften Hilfe leisten können, daß für den Urlaub sauer verdiente Geld ganz oder teilweise wieder erstattet zu bekommen, wenn der Urlaubsort nicht das hielt, was im kalten Deutschland im Reisebüro oder über andere Reiseveranstalter schmackhaft gemacht wurde.
Das Reiserecht regelt die Ansprüche des Reisenden bereits vor Reiseantritt, namentlich die Frage, wann ist der Rücktritt von der Reise möglich, was muß erstattet werden usw..
Darüber hinaus finden sich aber auch Regelungen, die helfen zu klären, was zu tun ist, wenn die Reise vorzeitig beendet wurde, z.B. durch höhere Gewalt, also wenn z.B. die Ferienanlage durch einen Vulkanausbruch unter einem Lavastrom begraben wurde (zugegeben: dieses Beispiel ist nicht unbedingt realitätsnah - wenn man vom Ätna einmal absieht -, aber plakativ).
Schließlich sind die Bestimmungen des Reiserechts dazu da, die Ansprüche des Reisenden nach dem vertraglichen Reiseende zu sichern, d. h. um wegen aufgetretener Mängel wie z. B. die berühmte lärmende Baustelle neben dem Ferienappartement, eine Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz geltend machen zu können, wobei man hier wissen muß, daß es gilt, wichtige gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten.
Das nachstehende Schlagwortverzeichnis soll Ihnen einen Überblick über mögliche Fallkomplexe verschaffen, die typischerweise dem Thema Reiserecht zuzuordnen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Abhilfeverlangen
Anwendbarkeit
Ausschlußfrist
Beförderung
Berechnung
Fristen
Gewährleistung
Haftungsbeschränkung
Höhere Gewalt
Hotelqualität
Kündigungsrecht
Lärm
Leistungsbegrenzung
Leistungsträger
Mangel
Minderung
Nutzlose Urlaubszeit
Preiserhöhung
Prospektangaben
Reisebestätigung
Reisebüro
Reisepreis
Reiseveranstalter
Rückbeförderung
Rücktrittsrecht
Schadensersatz
Serviceleistungen
Stornoklausel
Unterkunft
Unzumutbarkeit
Verjährung
Verpflegung
Vertragspflichten
Vertragsübertragung
Widerspruchsrecht
Zugesicherte Eigenschaften des Reiseveranstalters
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