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Erbrecht, betreut durch RAe Jörgens, Oschmann

Das Erbrecht wird durch drei Wertungen geprägt, der Privaterbfolge, der Testierfreiheit und der Familienerbfolge.

Privaterbfolge heißt, daß das Vermögen des Erblassers aus privater Hand und in private Hand weitervererbt wird.

Der Grundsatz der Testierfreiheit berechtigt den Erblasser, durch letztwillige, rechtsgeschäftliche Verfügung über das Schicksal seines Vermögens nach dem Erbfall zu bestimmen.

Schließlich ist ein besonderer Augenmerk auf die Familienerbfolge zu richten. Dieser Grundsatz findet seine Ausprägung in der gesetzlichen Erbfolge. Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen, geht sein Vermögen kraft Gesetzes auf die Familie über, wobei zunächst der Ehegatte des Erblassers und die nächsten Verwandten nebeneinander als Erben berufen sind. Klassische Fragen hierzu betreffen unter anderem das Pflichtteilsrecht, das Erbschaftssteuerrecht und das gesetzliche Ehegattenerbrecht.

Dieser letzte Grundsatz bedeutet auch, daß eine ausgeprägte Wechselwirkung zwischen Familienrecht und Erbrecht gegeben ist, unter anderem hinsichtlich der Auswirkungen des ehelichen Güterrechts oder eines Ehevertrages, aber auch betreffend des Unterhaltsrechts

Die anwaltliche Beratung richtet sich einmal an testierwillige sogenannte Erblasser, die noch zu Lebzeiten wissen wollen, was durch testamentarische Regelungen machbar ist, hier kann man an Vermächtnisse, Stiftungen und ähnliches denken. Dann gibt es noch die erwähnten Eheleute, die sich Gedanken über erbrechtliche Fragen machen und schließlich die Erben selbst, die wohl den größten Klientenanteil aufweisen.

Das nachstehende Schlagwortverzeichnis soll Ihnen einen Überblick über mögliche Fallkomplexe verschaffen, die typischerweise dem Thema Erbrecht zuzuordnen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Alleinerbschaft
Anfechtung
Annahme
Anrechnung
Anwachsung
Anwartschaftsrecht
Aufgebotsverfahren
Auflage
Auskunftsanspruch
Ausschlagung
Ausschluß von der Erbfolge

Bedingte Zuwendung
Berechnung
Bereicherungsanspruch
Berliner Testament

Dürftigkeitseinrede

Ehe-Erbvertrag
Ehegattentestament
Eheliches Güterrecht
Enterbung
Entzug des Pflichtteils
Erbeinsetzung
Erbenhaftung
Erbfähigkeit
Erbfall
Erbschaftssteuer
Erbscheinsverfahren
Erbvertrag
Erbverzicht
Ersatzerbe

Firmenfortführung
Fortsetzung des Mietverhältnisses

Geliebtentestament
Gemeinschaftliches Testament
Gesellschaftsanteil
Gesetzliches Erbrecht
Gütertrennung

Inhaltsirrtum
Inventaruntreue

Miterbengemeinschaft

Nacherbe
Nachlaßerbenschulden
Nachlaßgläubiger
Nachlaßkonkurs
Nachlaßverbindlichkeit
Nichtehelicher Lebensgefährte
Notarielles Testament

Öffentliches Testament

Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigte
Pflichtteilsunwürdigkeit

Repräsentationsprinzip
Rücktritt

Schenkung
Schlußerbe
Sittenwidrigkeit

Testament
Testamentsanfechtung
Testierfähigkeit
Tod des Ehepartners

Universalvermächtnis
Unterschrift

Vergessene Erbeinsetzung
Vermächtnisarten
Verwandtenerbrecht
Vollerbe
Vorerbe

Widerruf

Zugewinnausgleich
Zweckvermächtnis